1 - Allgemeines
Diese AGB’s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln alle Leistungen welche die Horizont Beteiligungs
GmbH gegenüber seinen Kunden erbringt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Änderungen an diesen AGB’S bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Zusage.
2 - Vertragsgegenstand
Die Horizont Beteiligungs GmbH erbringt alle seine Dienstleistungen in der mit dem Kunden
abgesprochenen Form unter Verwendung der vom Kunden gemachten Angaben. Die Horizont
Beteiligungs GmbH erbringt seine Leistungen ausdrücklich auch gegenüber Kunden des
Vertragsnehmers, in der Form die der Kunde bei Vertragsabschluss festgelegt hat. Die Kosten und
Umfang der erbrachten Leistung entsprechen dem vom Kunden gewählten Tarif und dessen
Leistungsbeschreibung.
Der Kunde hinterlegt bei Vertragsabschluss eine E-Mail Adresse. Diese wird für alle Vertragsbezogene
Kommunikation mit dem Kunden genutzt. Anmeldedaten, Vertragsänderungen und Rechnungen werden
dem Kunden an diese E-Mail Adresse zugestellt. Der Kunde hat selbstständig Sorge zu tragen das diese
Daten unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Die Horizont Beteiligungs GmbH ist bei Benachrichtigung des Kunden innerhalb seiner Leistungen, z.B.
über Nachrichten- oder Anrufeingänge nur zur rechtzeitigen Absendung verpflichtet. Es obliegt dem
Kunden rechtzeitig und regelmäßig sich über Nachrichteneingang zu informieren. Die Horizont
Beteiligungs GmbH haftet ausdrücklich nicht für Verzögerung oder Fehler die durch dritte z.B.
Mobilfunkbetreiber oder Internetanbieter entstehen. Für eine verspätete Zustellung der
Benachrichtigungen durch Dritte ist nicht als Fehler der Horizont Beteiligungs GmbH anzusehen und
dessen Korrektur liegt nicht im Ermessen der Horizont Beteiligungs GmbH.
Die Horizont Beteiligungs GmbH übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, inhaltliche Richtigkeit
oder korrekte Wiedergabe der übermittelten Nachrichten. Die Horizont Beteiligungs GmbH wird alle
Nachrichten mit allergrößter Sorgfalt erfassen und weitergeben. Dennoch kann nie vollständig
ausgeschlossen werden das in Einzelfällen Nachrichten nicht korrekt weitergegeben werden.
Die von der Horizont Beteiligungs GmbH erbrachten Dienstleistungen gelten ausschließlich für den
Kunden. Eine Weitergabe, Teilen oder Nutzung der Dienstleistungen an Dritte sowohl entgeltlich wie
unentgeltlich ist ausdrücklich nicht gestattet. Eventuell durch den Kunden angelegte individuelle
Begrüßungen müssen entweder Neutral, oder mit Bezug auf den Kunden erstellt werden. Ein Bezug auf
Dritte ist nicht zulässig.
Jedwede durch die Horizont Beteiligungs GmbH zur Verfügung gestellte Zusatzleistung, wie z.B. die dem
Kunden zur Verfügung gestellte(n) Rufnummer(n) bleibt ausdrücklich Eigentum der Horizont
Beteiligungs GmbH. Sie können mit angemessener Frist jederzeit verändert werden, es besteht kein
Anspruch auf dauerhafte Nutzung der gleichen Telefonnummer oder Ähnliches, ein Anspruch auf
Überlassung nach Vertragsende besteht ausdrücklich nicht.
3 - Vetragsbeginn
Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung der Leistung durch die Horizont Beteiligungs GmbH. Die Horizont
Beteiligungs GmbH behält sich das Recht vor, die Annahme des Vertrages zu verweigern. Die Horizont
Beteiligungs GmbH ist berechtigt vom Kunden die Vorlage von notwendigen Unterlagen zu verlangen,
welche seine Eigenschaft als gewerblicher Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen angeforderter
Unterlagen behält sich die Horizont Beteiligungs GmbH das Recht vor, den Vertragsbeginn
aufzuschieben. Zur Wahrung seiner Rechte ist die Horizont Beteiligungs GmbH berechtigt vor
Vertragsbeginn Auskünfte über den Kunden bei gängigen Wirtschaftsauskunfteien einzuholen.
4 - Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich die Dienste der Horizont Beteiligungs GmbH nicht zur Verbreitung, Abruf
oder sonst weder Art zu verwenden welche gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Er hat
jede Art von Eindruck zu vermeiden welche annehmen lässt, die weitergegebenen Inhalte seien im
Verantwortungsbereich der Horizont Beteiligungs GmbH.
Der Kunde verpflichtet sich die Horizont Beteiligungs GmbH unmittelbar über jede Änderung der
Rechtsform, des Ansprechpartners, der Anschrift, seiner Rufnummern oder Bankverbindung zu
informieren
Der Kunde verpflichtet sich Sorge zu tragen dass seine Zugangsdaten, insbesondere Passwärter, gegen
unbefugte Nutzung ausreichend Geschützt sind. Die Horizont Beteiligungs GmbH ist nicht haftbar für
Schäden welche aus der missbräuchlichen Verwendung der Zugangsdaten entstehen.
Der Kunde ist eigenverantwortlich dafür das alle technischen Geräte welche seine Benachrichtigungen
empfangen sollen empfangsbereit und funktionsfähig sind. Eventuelle Anrufweiterleitungen seiner
Rufnummer auf der von der Horizont Beteiligungs GmbH zur Verfügung gestellten Rufnummer sind vom
Kunden eigenverantwortlich Umzusetzen.
Der Kunde erklärt ausdrücklich das, sollte er einer Schweigepflicht (vertraglich oder gesetzlich)
unterliegen, die Horizont Beteiligungs GmbH nicht gegen diese Schweigepflicht verstößt. Die Horizont
Beteiligungs GmbH wird vom Kunden gegen alle Ansprüche welche Dritte gegen Sie wegen Verstoßes
gegen eine Schweigepflicht des Kunden geltend machen freigestellt.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen, so ist die Horizont Beteiligungs GmbH berechtigt
gegenüber Dritten zu offenbaren als externer Dienstleister tätig zu sein, sofern dies zur Wahrung der eigenen Belange der Horizont Beteiligungs GmbH, insbesondere dem Schutz seiner Mitarbeiter,
notwendig ist.
5 Pflichten der Horizont Beteiligungs GmbH
Die Horizont Beteiligungs GmbH verpflichtet sich gegenüber Ihren Kunden Ihre Leistungen sorgfältig und
nach bestem Wissen im Rahmen Ihrer Vertraglich festgelegten Bedingungen zu erfüllen. Da die Horizont
Beteiligungs GmbH im Zusammenhang mit Ihren Leistungen von Dritten, insbesondere von
Telekommunikationsdienstleistern, auf welche die Horizont Beteiligungs GmbH keinen Einfluss hat,
abhängig ist, besteht keine Pflicht zu 100%iger Erreichbarkeit.
Die Horizont Beteiligungs GmbH verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern entsprechend notwendige
Verschwiegenheitsvereinbarungen zu treffen.
Die Horizont Beteiligungs GmbH ist berechtigt Ihre Dienstleistungen durch Dritte im Auftrag erfüllen zu
lassen soweit diese dieselben Standards wie die Horizont Beteiligungs GmbH einhält.
Die Horizont Beteiligungs GmbH behält sich vor Ihre Dienste zeitweilig zu beschränken oder zu
unterbrechen, insbesondere bei kurzzeitiger Belegung aller Arbeitsplätze oder überdurchschnittlichem
Anrufaufkommens, Wartungsarbeiten, Reparaturen usw. Die Horizont Beteiligungs GmbH wird alle
Maßnahmen ergreifen um derartige Ausfälle oder Einschränkungen zu vermeiden.
6 Zahlungsmodalitäten und Verhalten bei Zahlungsverzug
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und verstehen sich exklusive der Gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Das Entgelt für die erbrachten Leistungen richtet sich nach der zu Vertragsabschluss
gültigen Preisliste. Alle nutzungsspezifischen Entgelte werden nach erbrachter Leistung berechnet. Die
Berechnung von nutzungsspezifischen Entgelten richtet sich nach allen Anrufen, auch für Anrufe ohne
zufriedenstellendes Ergebnis (Verwählt, Werbung, Fax anstelle Anruf usw.). Alle nutzungsspezifischen
Entgelte werden pro angefangene Minute abgerechnet. Alle Abrechnungen werden jeweils pro
Kalendermonat berechnet, die Abrechnung erfolgt am ersten Kalendertag des Monats. Alle nicht
nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Beginn der Abrechnungsperiode fällig. Nutzungsabhänge
entgelte werden zur nächsten Periode berechnet.
7 Haftung
Die Horizont Verwaltungsgesellschaft haftet nicht für Schäden welche durch leichte Fahrlässigkeit
verursacht wurden.
Sollten externe Dienstleister während der Vertragslaufzeit ihre Dienste einstellen, so wird die Horizont
Verwaltungsgesellschaft einen gleichwertigen Ersatz zur Erbringung ihres Service zur Verfügung stellen.
Eine Nichtnutzbarkeit der angebotenen Dienste soweit sie von der Qualität und Verfügbarkeit des
Telefonanbieters oder des Internets abhängt, kann nicht als Pflicht- oder Vertragsverletzung durch die
Horizont Verwaltungsgesellschaft geltend gemacht werden. Diese werden von einer dritten Partei bereitgestellt. Aus diesem Grunde haftet die Horizonte Verwaltungsgesellschaft nicht für deren
Funktion, den Betrieb, die Verfügbarkeit, die Netzabdeckung, die Dienste oder die Reichweite des
Telefonnetzes oder eines anderen Netzes oder Systems.
8 8 Kündigung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis
jederzeit zum Ende des Folgemonates zu kündigen. Die Kündigungserklärung kann in Text– oder
Schriftform erfolgen. Die mündliche Kündigung wird ausgeschlossen.
9 Nebenabreden, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es wird vorausgesetzt, dass dieser Vertrag abschließend alle zwischen den Parteien getroffenen
Absprachen enthält.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass sonstige Abreden getroffen wurden.
Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist Berlin
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages
im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am
nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung
verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag
als lückenhaft erweist